- Aufbau der schriftlichen Prüfungsaufgabe
- Die Prüfungsaufgabe besteht aus drei Aufgaben, die jeweils die gleiche Anzahl von Bewertungseinheiten tragen. Jede Aufgabe kann in Teilaufgaben gegliedert sein; diese sollen so unabhängig voneinander sein, dass eine Fehlleistung die weitere Bearbeitung nicht ausschließt — nötigenfalls werden Zwischenergebnisse vorgegeben. (KMK-Bildungsstandards Physik 2020, Kap. 3.2.1.1)
- Inhaltliche Grundlage: drei Inhaltsbereiche
- Die Prüfungsaufgabe bezieht sich auf mindestens zwei der drei Inhaltsbereiche „Elektrische und magnetische Felder", „Mechanische und elektromagnetische Schwingungen und Wellen" und „Quantenphysik und Materie". Mechanik, Thermodynamik, Kern- und Relativitätsphysik sind in den Bildungsstandards keine eigenen Inhaltsbereiche, sondern Voraussetzungswissen bzw. länderspezifische Erweiterungen — sie können in Aufgaben vorkommen, tragen die Prüfung aber nicht allein. (Kap. 2.6 und 3.2.1.2)
- Aufgabenarten
- Verwendet werden die materialgebundene Aufgabe (Erläutern, Auswerten, Interpretieren und Bewerten von Texten, Abbildungen, Tabellen, Messreihen, Graphen, Simulationen oder dokumentierten Experimenten) und die fachpraktische Aufgabe, die zusätzlich das Gewinnen von Beobachtungen und Daten einschließt. Beide Arten können sich überschneiden. (Kap. 3.2.1.1)
- Anforderungsbereiche
- AB I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten im gelernten Zusammenhang, AB II das selbstständige Auswählen, Verarbeiten und Übertragen auf vergleichbare Zusammenhänge, AB III das Verarbeiten komplexer Sachverhalte hin zu eigenständigen Lösungen, Deutungen und Wertungen. Der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II; AB I soll stärker gewichtet sein als AB III. Feste Prozentsätze legen die Bildungsstandards nicht fest. (Kap. 3.1.1)
- Bewertung und Erwartungshorizont
- Jeder Prüfungsaufgabe liegt ein Erwartungshorizont bei, der die erreichbaren Bewertungseinheiten je Teilaufgabe ausweist; diese werden auch in der Prüfungsaufgabe selbst angegeben. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form führen zu einem Abzug von bis zu zwei Notenpunkten in einfacher Wertung. (Kap. 3.1.1 und 3.1.2)
- Mündliche Prüfung
- Der erste Teil umfasst höchstens die Hälfte der gesamten Prüfungszeit: nach einer Vorbereitungszeit wird die Lösung einer Aufgabe in einem zusammenhängenden Vortrag präsentiert. Im zweiten Teil werden größere fachliche und gegebenenfalls fachübergreifende Zusammenhänge im Prüfungsgespräch erörtert. Ein Erwartungshorizont ist schriftlich vorzuhalten, der Verlauf wird protokolliert. (Kap. 3.1.3)
- Operatoren und Hilfsmittel — wo sie verbindlich stehen
- Die Bildungsstandards verweisen für beides ausdrücklich auf die verbindlichen Listen des IQB; Bearbeitungszeiten und die konkrete Zulassung von Taschenrechner, CAS oder Formelsammlung regeln die Länder in ihren Abiturprüfungsordnungen. Prüfen Sie diese Angaben immer an der Vorgabe Ihres eigenen Bundeslandes — sie unterscheiden sich real zwischen den Ländern. (Kap. 3.1.1, Fußnoten 4 und 5)