- Struktur der schriftlichen Prüfung
- Die Prüfung besteht aus dem verpflichtenden Prüfungsteil SCHREIBEN — einem längeren zielsprachlichen Text, der auch aus aufeinander bezogenen Textteilen bestehen kann — und einem weiteren verpflichtenden Teil aus grundsätzlich ZWEI Aufgaben zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen. Diese beiden sind zu wählen aus: Hör- bzw. Hörsehverstehen, Sprechen, Leseverstehen sowie schriftliche oder mündliche Sprachmittlung. Einer davon kann mündlich geprüft werden. (KMK 2012, Kap. 3.2.1.1)
- Sprechen und Hörverstehen — die Auffangregel
- Sind weder Sprechen noch Hör- bzw. Hörsehverstehen Teil der Abiturprüfung, so muss mindestens einer dieser beiden Kompetenzbereiche mit dem GEWICHT EINER KLAUSUR in der Qualifikationsphase überprüft werden. Diese Regel ist der Grund, warum viele Länder eine mündliche Kommunikationsprüfung ansetzen — die Standards schreiben sie aber nicht unmittelbar vor. (Kap. 3.2.1.1)
- Textvorlagen — erweiterter Textbegriff und Umfang
- Verwendet werden authentische, den Prüfenden unbekannte Vorlagen: fiktionale und nicht-fiktionale Texte, audiovisuelle Vorlagen, Bilder, Grafiken und Hypertexte. Hör- und Hörsehvorlagen, Bilder und Statistiken dürfen NUR in Verbindung mit schriftlichen Vorlagen auftreten. Der Umfang der VORLAGE soll auf erhöhtem Niveau etwa 1000, auf grundlegendem etwa 800 Wörter nicht überschreiten (bei mehreren Texten zusammengerechnet). Achtung: Das ist die Länge des QUELLTEXTES, nicht die des zu schreibenden Schülertextes. (Kap. 3.2.1.2)
- Sprachliches Zielniveau
- Die Standards orientieren sich am Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens; für Englisch wird in den REZEPTIVEN Teilkompetenzen auch das Niveau C1 erwartet. Auf erhöhtem Anforderungsniveau gilt B2 mit Anteilen von C1 in den rezeptiven Bereichen. (Kap. 1 und die Niveaustufen-Tabellen in Kap. 2)
- Hilfsmittel
- Einsprachige Wörterbücher stehen zur Verfügung. Zusätzlich KÖNNEN geeignete zweisprachige Wörterbücher zugelassen werden. Elektronische Wörterbücher dürfen an ihre Stelle treten, wenn sie bereits in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und jedem Prüfling eines zur Verfügung steht. Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich gilt, regelt Ihr Bundesland. (Kap. 3.2.1.1)
- Was die Länder regeln — und jährlich ändern
- Bearbeitungszeiten, die konkrete Gewichtung der Anforderungsbereiche, Wortzahlvorgaben für den Schülertext, Format und Dauer einer mündlichen Prüfung sowie die verbindlichen Schwerpunktthemen und Pflichtlektüren legen die Länder in ihren jährlichen Vorgaben fest (NRW Standardsicherung, BW Bildungsplan, BY ISB). Diese Vorgaben wechseln von Jahrgang zu Jahrgang — prüfen Sie sie IMMER an der aktuellen Vorgabe Ihres eigenen Bundeslandes für Ihren Abiturjahrgang.