- Sport im Abitur ist eine BESONDERE FACHPRÜFUNG
- Die EPA Sport (KMK 1989 i. d. F. vom 10.02.2005, Ziff. 3.2.5 geändert 2013) halten fest: Im Leistungskursfach tritt an die Stelle einer rein schriftlichen Prüfung eine BESONDERE FACHPRÜFUNG, die auch einen schriftlichen Teil umfasst. Sportpraktische und schriftliche Prüfung werden zu EINER Note zusammengefasst und sollen dabei GLEICHES GEWICHT haben. Ein völliger Ausfall in einem der beiden Teile schließt in der Regel eine ausreichende Note aus; eine mangelhafte Leistung in einem Teil schließt in der Regel „befriedigend" oder besser aus. Bearbeitungszeiten regeln die Länder.
- Sport als Grundkursfach — die Gewichtung
- Auch als Grundkursfach kann Sport Prüfungsfach sein, dann als mündliche Prüfung, ebenfalls möglich als besondere Fachprüfung mit praktischem Teil. Für die Gewichtung nennen die EPA konkrete Untergrenzen: Der sportpraktische Teil soll MINDESTENS DIE HÄLFTE, der mündliche Teil MINDESTENS EIN DRITTEL der Gesamtnote ausmachen. Sport kann außerdem fünfte Prüfungskomponente sein.
- Die schriftliche Prüfung: mindestens ZWEI Aufgaben aus ZWEI Kenntnisbereichen
- Wörtlich: „Eine Prüfungsaufgabe für die schriftliche Abiturprüfung im Leistungsfach Sport besteht aus MINDESTENS ZWEI Aufgaben. Die Prüfungsaufgabe bezieht ZWEI der genannten Kenntnisbereiche ein und darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken." Die Teilaufgaben sollen so unabhängig voneinander sein, dass eine Fehlleistung — insbesondere am Anfang — die weitere Bearbeitung NICHT unmöglich macht.
- Zwei Aufgabenarten der schriftlichen Prüfung
- Die EPA nennen genau zwei: (1) ERÖRTERUNG IN FORM MEHRERER thematisch geschlossener Aufgaben — mit Material zur Auswertung (Text, Grafik, Statistik) oder ohne; (2) ERÖRTERUNG EINER thematisch geschlossenen Aufgabe — ebenfalls mit oder ohne Material. Beide prüfen Analyse, Erörterung und begründete Stellungnahme. Material ist also ausdrücklich MÖGLICH, nicht vorgeschrieben — eine Aufgabe ganz ohne Material ist regulär.
- Gewichtung der Anforderungsbereiche
- Für die schriftliche wie für die sportpraktische Prüfung gilt dieselbe Regel: Das SCHWERGEWICHT liegt im Anforderungsbereich II, daneben werden AB I und AB III berücksichtigt, und zwar AB I in HÖHEREM Maße als AB III. Prozentwerte nennen die EPA nicht. Eine wichtige Zusatzregel: Konnte der Anforderungsbereich III in der sportpraktischen Prüfung nicht erfüllt werden, MUSS er im theoretischen Teil angemessen berücksichtigt werden.
- Wie die Aufgabenstellung gebaut sein muss
- Die Gliederung in Teilaufgaben soll verschiedene Blickrichtungen eröffnen, Vernetzungen fördern, zwischen Grund- und Leistungskursfach differenzieren und die Anforderungsbereiche gezielt ansprechen. Ausdrücklich gilt: „Die Arbeitsanweisungen müssen eine ZU ENGE FÜHRUNG und eine HÄUFUNG VON INFORMATIONEN in der Aufgabenstellung vermeiden, um nicht Leistungen, die der Prüfling bei einer weniger gelenkten Aufgabenstellung selbst erbringen könnte, unmöglich zu machen."
- Die sportpraktische Prüfung: acht Aufgabenarten
- Die EPA nennen acht kombinierbare Grundmuster — unter anderem: eine individuelle Leistung in einer wettkampfnahen Situation an Normwerten · Handlungsfähigkeit im Wettkampf mit Gegnern · Demonstration einer Fertigkeit oder taktischen Variante ohne Wettkampfnähe · Anwendung in NEUEN Situationen · eine Aufgabe, deren Erfolg von der KOOPERATIVEN Leistung abhängt · Präsentation einer eigenen Gestaltung · Planen, Vollziehen und Organisieren einer Handlungssituation · Vollziehen, Analysieren und darauf aufbauend einen Handlungsplan erstellen. Mehrere davon können reflexive Anteile enthalten.
- Wie viele praktische Aufgaben gestellt werden
- LEISTUNGSKURSFACH: mindestens DREI Aufgaben, mindestens ZWEI Bewegungsfeldern zuzuordnen, mindestens ZWEI Aufgabenarten berücksichtigend; EINE Aufgabe muss eine wettkampfnahe Situation beinhalten. GRUNDKURSFACH: mindestens ZWEI Aufgaben, die sich auf EIN Bewegungsfeld beschränken dürfen, aber ebenfalls zwei Aufgabenarten berücksichtigen müssen; auch hier muss eine Aufgabe wettkampfnah sein. Der BEWEGUNGSVOLLZUG steht dabei immer im Mittelpunkt.
- Gruppenprüfungen, individuelle Noten
- Eine Besonderheit des Fachs, die die EPA eigens festhalten: „Auch in Gruppenprüfungen müssen individuelle Noten gegeben werden." Weil einzelne Leistungen von der Gruppenleistung abhängen, muss jedem Prüfling in solchen Prüfungen AUSREICHEND GELEGENHEIT geboten werden, die eigenen Fähigkeiten zu zeigen und bewerten zu lassen.