- Drei Aufgabenarten: Textaufgabe, erweiterte Textaufgabe, Gestaltungsaufgabe
- Die EPA Evangelische Religionslehre (KMK 1989 i. d. F. vom 16.11.2006) nennen drei Aufgabenarten, die sich „von gebundener zu offener Form erweitern". (1) TEXTAUFGABE: Erschließung und Bearbeitung eines oder mehrerer Texte, auch als Textvergleich. (2) ERWEITERTE TEXTAUFGABE: Text plus Bildmaterial oder andere Medien — der Anteil des erweiternden Materials soll NICHT MEHR ALS DIE HÄLFTE der Aufgabe bestimmen. (3) GESTALTUNGSAUFGABE: produktionsorientierte Lösung, also die Herstellung eines adressatenbezogenen Textes, dessen Gattungskriterien Sie beherrschen müssen. Mischformen sind zulässig. Bearbeitungszeiten und Hilfsmittel regeln die Länder.
- Gewichtung der Anforderungsbereiche — hier stehen Zahlen im Dokument
- Wie in Ethik nennen die EPA konkrete Anteile: Das SCHWERGEWICHT liegt im Anforderungsbereich II mit CA. 40 %, daneben werden AB I und AB III mit JE CA. 30 % berücksichtigt — und zwar AB I in höherem Maße als AB III. Das gilt für grundlegendes UND erhöhtes Anforderungsniveau; die beiden Niveaus unterscheiden sich stattdessen in Umfang und Komplexität der Anforderungen, Ausmaß und Vielfalt des Materials, Grad der Selbstständigkeit und Tiefe der Erkenntnisprobleme.
- Welche Materialien vorgelegt werden dürfen
- Die EPA führen vier Materialgruppen auf: (a) THEOLOGISCHE TEXTE — biblische Texte, theologische Fachliteratur, kirchliche Verlautbarungen, Dokumente der Kirchen- und Theologiegeschichte, Katechismen, Gebet- und Gesangbücher. (b) ANDERE TEXTE — Sachtexte, literarische Texte, gehaltene und fiktive Reden, Gebrauchstexte. (c) BILDMATERIAL — Malerei, Architektur, Skulptur, Fotografie, Grafik, Karikatur, Werbeanzeigen. (d) ANDERE MATERIALIEN — Tondokumente, Filmausschnitte, Kurzfilme, statistisches Material. Kombinationen sind zulässig; sprachliche Anteile von Ton- und Filmmaterial sind zusätzlich SCHRIFTLICH bereitzustellen, und bei Textauslassungen muss der ursprüngliche Gedankengang erhalten bleiben.
- Was zur Erschließung eines Textes gehört
- Die EPA zählen es ausdrücklich auf: methodischer Umgang mit Texten · inhaltliches Erfassen der wesentlichen Aussagen, der formalen Elemente UND der gedanklichen Strukturen · Einbeziehen der Entstehungssituation, der Aussageabsichten und der Adressaten. Zur BEARBEITUNG gehören dann: Interpretation und Auseinandersetzung, Überprüfung und Bewertung des textinternen Argumentationszusammenhangs, Deutung und Wirkungsanalyse religiöser Symbole, Bilder und Sprachformen, Vergleich mit anderen Standpunkten, Begründung eines eigenen Standpunkts sowie die Formulierung von Alternativen und Konsequenzen.
- Bildarbeit in der erweiterten Textaufgabe
- Für die Arbeit mit Bildern ist die Kenntnis von Methoden der Bilderschließung UNVERZICHTBAR: Neben der Beschreibung müssen Sie Deutungskompetenz zeigen — die Bestimmung zentraler Bildaussagen und die Einordnung des Bildes nach Entstehung, Verwendung und Adressat. Für die Text-Bild-Beziehung nennen die EPA drei Möglichkeiten: Vergleich bzw. inhaltliche Kontrastierung, begründete Zuordnung der jeweils dargestellten Positionen, oder weitere Formen der Text-Bild-Synthese.
- Die Gestaltungsaufgabe
- Verlangt ist die Herstellung eines ADRESSATENBEZOGENEN Textes, was die Beherrschung der formalen und inhaltlichen Kriterien der jeweiligen Textgattung voraussetzt. Als Grundlage kommen alle vier Materialgruppen in Frage; es dürfen MEHR Materialien vorgelegt werden, als zu verwenden sind, damit Sie auswählen können — jedes muss lösungstauglich sein, und die Anzahl der zu verwendenden Materialien wird vorgegeben. Die Bearbeitungsschritte: Sichten und Erschließen, gegebenenfalls Auswählen · Verbinden und Gewichten · Bearbeiten durch transformierendes Gestalten.
- Wie die Aufgabenstellung gebaut sein muss
- Zwei Grenzen zieht das Dokument ausdrücklich. Erstens: „Die Aufgabenstellung darf KEINE KLEINSCHRITTIGE ABFRAGE einzelner Sachverhalte darstellen" — Sie müssen Ihre Darstellung selbst strukturieren können, und die Arbeitsanweisungen müssen Spielraum für individuelle Lösungswege lassen. Zweitens: Eine Aufgabe, deren Thematik im Unterricht so vorbereitet ist, dass im Wesentlichen nur BEREITS BEARBEITETES wiederzugeben wäre, erfüllt die Anforderungen NICHT. Angestrebt ist der Mittelweg: keine bloße Reproduktion, aber auch keine so große Offenheit, dass Beliebigkeit entsteht.
- Materialien müssen eine erkennbare Position enthalten
- Alle verwendeten Materialien sollen eine DEUTLICH ERKENNBARE POSITION enthalten und die Auseinandersetzung mit anderen Positionen ermöglichen. Für Sie heißt das: Suchen Sie in jedem vorgelegten Material zuerst die Position — sie ist nach Konstruktion der Aufgabe vorhanden und der Ansatzpunkt jeder Erörterung.