- Zwei Regelwerke, ein Fach
- Politik-Wirtschaft heißt in den Ländern verschieden (Sozialkunde, Sozialwissenschaften, Gemeinschaftskunde, Politik/Wirtschaft) und wird von ZWEI KMK-Dokumenten geregelt: den EPA SOZIALKUNDE/POLITIK und den EPA WIRTSCHAFT (beide Beschluss vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005). Wo Ihr Land beide Anteile prüft, gelten beide. Bearbeitungszeiten, Hilfsmittel und die Zahl der Vorschläge legen die Länder fest — die EPA verlangen nur, dass die zugelassenen Hilfsmittel ANGEGEBEN werden und der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleibt.
- Drei Aufgabenarten — zwei materialgebunden, eine ohne Material
- Die EPA Sozialkunde/Politik nennen (1) die ANALYSE-/DARSTELLUNGS- UND ERÖRTERUNGSAUFGABE: Materialanalyse → Darstellung politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher Zusammenhänge → Erörterung und Beurteilung; (2) die ANALYSE-/DARSTELLUNGS- UND GESTALTUNGSAUFGABE: dieselben ersten Schritte, dann ein anwendungsbezogenes PRODUKT (Rede, Antrag, Stellungnahme, Positionspapier) — Handlungskompetenz in einer simulierten Situation; (3) die MATERIALUNGEBUNDENE ARGUMENTATION, die „in der Regel KEINE Materialgrundlage" erfordert. Die beiden materialgebundenen Arten „lassen sich unterscheiden BZW. KOMBINIEREN" — rechnen Sie mit Mischformen.
- Die vier Bearbeitungsformen — was jede verlangt
- MATERIALANALYSE: relevante Informationen und ihre STRUKTUREN erkennen und einordnen; das verlangt Reflexion und Anwendung fachlicher wie fachmethodischer Kenntnisse. DARSTELLUNG: thematisch akzentuierte REORGANISATION von Kenntnissen — nicht alles, was Sie wissen, sondern das, was die Leitfrage braucht. ERÖRTERUNG: „reflektierte, KONTROVERSE Auseinandersetzung mit einer Problemstellung und abschließender, BEGRÜNDETER Bewertung". GESTALTUNG: ein anwendungsbezogenes Produkt, das einen PERSPEKTIVENWECHSEL verlangt — sich in Situation, Interessen und Denkweisen anderer Gruppen versetzen.
- 🔴 Jede Aufgabe deckt ALLE DREI Anforderungsbereiche ab
- Wörtlich: „Jede Aufgabe muss Leistungen aus allen drei Anforderungsbereichen vorsehen." Die Zuordnung ist locker, aber brauchbar: Darstellungsleistungen liegen am ehesten in AB I, Analyseleistungen in der Regel in AB II, Erörterungs- und Gestaltungsaufgaben je nach Komplexität in AB II UND III. Die EPA Wirtschaft geben dazu die einzigen Prozentzahlen im Fach: Schwergewicht AB II ca. 40 %, AB I und AB III je ca. 30 %. Und die harte Grenze: „Unabhängig von der Kursart gilt, dass die Anforderungen nicht ausschließlich im Bereich der Wiedergabe von Kenntnissen liegen dürfen, wenn eine AUSREICHENDE Leistung erreicht werden soll."
- Ein Thema hält die Klausur zusammen
- Die Teilaufgaben „stehen in einem thematischen Zusammenhang"; die Einheitlichkeit wird „durch die Angabe eines Themas oder durch selbst gefundene leitende Aspekte kenntlich gemacht". Ein „unzusammenhängendes, ADDITIVES Reihen von Arbeitsaufträgen ist unzulässig". Lesen Sie deshalb zuerst das Thema und fragen Sie bei jeder Teilaufgabe, was sie zu diesem Zusammenhang beiträgt — die Klausur ist EIN Argument, nicht vier Aufsätze. Ebenso verboten ist der Zuschnitt auf ein einziges Kurshalbjahr: die Aufgaben „dürfen sich nicht auf Sachgebiete EINES Kurshalbjahres beschränken".
- Welche Materialien kommen
- Die EPA Sozialkunde/Politik listen: POSITIONIERTE bzw. PARTEILICHE Texte · Reden · Falldarstellungen · fachspezifische Essays · fachspezifische THEORIEN · journalistische Berichte und Texte · statistische Materialien · visuelle Materialien (Karikaturen, Plakate, Diagramme) · audiovisuelle Materialien. Die EPA Wirtschaft ergänzen Statistik, BILANZ, Text und Diagramm. Dass „positioniert bzw. parteilich" an erster Stelle steht, ist die Ansage: Sie sollen die INTERESSENLAGE hinter einer Aussage erkennen, nicht nur ihren Inhalt referieren.
- Die Materialien sind neu — und Filme dauern höchstens fünf Minuten
- Materialien „dürfen in der den Abituraufgaben beigefügten Fassung NICHT im Unterricht verwendet worden sein"; Kürzungen sind behutsam und kenntlich zu machen, der Sinnzusammenhang bleibt gewahrt, die Zitierweise ist wissenschaftlich, und die Materialien tragen am Rand eine ZEILENZÄHLUNG (zitieren Sie also mit Zeilenangabe). Auditive und visuelle Medienprodukte müssen während der Prüfung STÄNDIG ABRUFBAR sein und sollen fünf Minuten Vorführdauer nicht überschreiten. Bildquellen werden nur in einer Qualität zugelassen, die eine detailgetreue Analyse erlaubt.
- 🔴 „Meinen" ist keine Prüfungsleistung
- Die EPA sagen es unmissverständlich: Es entspricht einer Hochschulreifeprüfung NICHT, „die Prüfungsaufgaben als bloße Wiedergabe gelernten Wissens oder als UNBEGRÜNDETE STELLUNGNAHME im Sinne eines oberflächlichen und dem Sachverhalt nicht gerecht werdenden bloßen ‚Meinens‘ zu konzipieren." Beides ist auch als ANTWORT wertlos. Ihre Bewertung braucht offengelegte Kriterien, ein Abwägen der Gegenposition und einen Schluss, der aus dem Abgewogenen folgt.
- Woran bewertet wird
- Besonderes Gewicht haben laut EPA: fachliche Korrektheit · Sicherheit in Fachsprache und Fachmethoden · Folgerichtigkeit, Begründung und Zusammenhang · GRAD DER PROBLEMATISIERUNG, MULTIPERSPEKTIVITÄT bzw. KONTROVERSITÄT der Argumentation · Umfang der Selbstständigkeit · Umfang und Differenziertheit der Kenntnisse · Komplexität des Urteilsvermögens · konzeptionelle Klarheit · standardsprachliche Normen. Für die Darstellung gilt die Vereinbarung von 1972 i. d. F. 2000: schwerwiegende UND gehäufte Verstöße gegen sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form führen zu einem Abzug von EINEM BIS ZWEI Punkten der einfachen Wertung.
- „Gut" und „ausreichend" — dieselbe Definition für GK und LK
- GUT (11 Punkte): Hauptargumente und charakteristische Merkmale des Materials fachlich angemessen und SYSTEMATISCH erfasst · umfassende inhalts- UND methodenbezogene Kenntnisse · erhöhter Grad der Selbstständigkeit · differenzierte Argumentation · reflektierte, AN KRITERIEN ORIENTIERTE Urteilsbildung · klar strukturierte, problembezogen akzentuierte Darstellung. AUSREICHEND (5 Punkte): zentrale Aussagen in GRUNDZÜGEN erfasst · Aussagen auf Thema und leitende Aspekte bezogen · grundlegende Kenntnisse · ANSÄTZE begründeten Urteilens erkennbar · erkennbar geordnete, verständliche Darstellung. Der Unterschied zwischen Grund- und Leistungskurs ist ausdrücklich nur GRADUELL — Komplexität, Differenzierung, Abstraktion, Methodenbeherrschung, Selbstständigkeit.
- Die mündliche Prüfung
- Sie bezieht sich auf Inhalte aus MINDESTENS ZWEI Halbjahren der Qualifikationsphase und besteht aus zwei Teilen: dem selbstständigen VORTRAG (freie Rede, gestützt auf eigene Aufzeichnungen, zusammenhängende Darstellung) und dem anschließenden PRÜFUNGSGESPRÄCH, das über die Aufgabe hinaus auf weitere Themenbereiche greift und größere fachliche wie überfachliche Zusammenhänge sichtbar machen soll. „Der geforderte Gesprächscharakter VERBIETET ein zusammenhangloses Abfragen von Kenntnissen." Ausgangspunkt ist vorgelegtes MATERIAL mit möglichst WENIGEN Arbeitsanweisungen; die VORBEREITUNGSZEIT beträgt 20 bis 30 Minuten (das ist die Vorbereitung, nicht die Prüfung — die Dauer regeln die Länder).
- Selbstständigkeit — dieselbe Klausel wie in Geschichte
- Eine Aufgabenstellung, die einer bereits bearbeiteten so nahe steht oder deren Gegenstand im Unterricht so vorbereitet ist, dass sich die Anforderungen im Wesentlichen auf die WIEDERGABE von bereits Erarbeitetem beschränken, „kann diese Bedingung nicht erfüllen". Praktisch heißt das: Sie werden ein bekanntes Konzept auf einen UNBEKANNTEN Fall anwenden. Lernen Sie deshalb Modelle und Theorien so, dass Sie sie auf neues Material legen können — nicht als Merksätze zu einem bestimmten Fallbeispiel.