- Es gibt EINE Aufgabe: die philosophische Problemreflexion
- Die EPA Philosophie (KMK, Beschluss vom 01.12.1989 i. d. F. vom 16.11.2006) kennen keine Liste konkurrierender Aufgabentypen. Jede Prüfungsaufgabe ist eine PHILOSOPHISCHE PROBLEMREFLEXION auf der Grundlage eines vorgelegten Materials. Was variiert, sind nur zwei Achsen: die Art des MATERIALS (diskursiv oder präsentativ) und die Art der BEARBEITUNG (diskursiv oder präsentativ) — plus die Frage, ob eine Bindung an eine fachphilosophische Position verlangt wird. Die Aufgabenbeispiele der EPA heißen entsprechend „Problemreflexion auf der Grundlage eines diskursiven Materials mit präsentativer Gestaltung", „… auf der Grundlage von präsentativem Material mit diskursiver Bearbeitung" und so fort. Bearbeitungszeit und Hilfsmittel regeln die Länder.
- Die drei Reflexionsdimensionen — und dass sie KEINE Gliederung sind
- PROBLEMERFASSUNG: die philosophischen Implikationen des Materials identifizieren, in einen philosophischen Kontext einordnen, den Reflexionsrahmen entfalten und die Schwerpunkte festlegen — dazu gehört stets die „begrifflich-systematische Bestimmung und ABGRENZUNG des Problems". PROBLEMBEARBEITUNG: Vertiefung — Analyse von Argumentationsweisen, Begriffsimplikationen, Prüfung der Folgerichtigkeit von Begründungszusammenhängen, Herstellen von Bezügen, Vergleich philosophischer Positionen. PROBLEMVERORTUNG: „verlangt, dass der Prüfling sich SELBST innerhalb der Problemreflexion positioniert". 🔴 Die EPA sagen ausdrücklich, dass die Arbeitshinweise „NICHT unbedingt als der Reihe nach abzuarbeitende Aufgabenstellungen zu verstehen" sind: die drei Dimensionen dürfen ineinander übergehen und REKURSIV angelegt sein — eine vorläufige Verortung mitten in der Bearbeitung ist erlaubt und oft besser.
- Fünf Wege der Problemverortung
- Die EPA listen sie ausdrücklich, und sie sind „alternativ ODER additiv" anzulegen: (1) eine BEURTEILUNG des Problems · (2) eine resümierende STELLUNGNAHME · (3) eine NEUBESTIMMUNG des Problems · (4) PERSPEKTIVEN zur weiteren Bearbeitung · (5) eine MODIFIKATION erörterter Positionen — bei präsentativer Arbeit zusätzlich die Reflexion des eigenen Gestaltungsprozesses. Die schwächste Klausur endet mit „ich finde X überzeugend"; die stärkste nimmt eine der anderen vier Möglichkeiten und macht daraus einen eigenen Schritt.
- 🔴 Präsentativ heißt: Sie dürfen GESTALTEN — aber nie kommentarlos
- Präsentatives MATERIAL ist ein „künstlerisch gestaltetes Produkt, dessen philosophische Implikationen diskursiv erst erschlossen werden müssen" — Bilder, Gedichte, Theaterszenen, Fotografien, Kunstwerke. Präsentative BEARBEITUNG ist ein „künstlerisch-kreativer Gestaltungsprozess" als Prüfungsleistung — ausdrücklich zulässig, ABER nur, „wenn sie durch diskursiv-argumentative Formulierungen ergänzt bzw. kommentiert wird". Eine reine Gestaltung ohne begriffliche Einordnung erfüllt die Aufgabe nicht. Umgekehrt gilt: Bezieht sich eine diskursive Reflexion auf präsentatives Material, „so ist ZUNÄCHST die Interpretation des Materials und deren diskursiv-begriffliche Formulierung gefordert". Mischformen sind ausdrücklich möglich.
- Die Anforderungsbereiche sind über den UNTERRICHT definiert
- Das ist die Eigenart des Faches: AB I heißt „reproduktiv auf Material, Gedankengänge und/oder Methoden DES UNTERRICHTS zurückgreifen und für die Problemreflexion nutzen". AB II heißt, sich mit aus dem Unterricht NICHT BEKANNTEM Material auseinanderzusetzen — ODER mit bekanntem Material unter einer dafür NICHT behandelten Fragestellung. AB III heißt, „inhaltlich und methodisch SELBSTSTÄNDIG das philosophische Problem zu reflektieren". Die Bereiche sind also nicht Schwierigkeitsstufen, sondern Grade der Eigenständigkeit gegenüber dem, was im Kurs stattgefunden hat. Und: „Die Anforderungsbereiche sind NICHT identisch mit den Dimensionen philosophischer Problemreflexion" — in JEDER Dimension können alle drei relevant sein.
- Die Gewichtung — und die einzige harte Regel
- „Eine Prüfungsaufgabe muss sich auf ALLE DREI Anforderungsbereiche erstrecken." Das Niveau ist angemessen, wenn das Schwergewicht in AB II liegt (ca. 40 %), daneben AB I und AB III mit je ca. 30 %. Diese Zahlen gelten für GRUNDKURS UND LEISTUNGSKURS gleichermaßen — der Unterschied liegt nicht in der Verteilung, sondern darin, dass im Kurs auf erhöhtem Niveau „umfassender, selbstständiger und systematischer gearbeitet worden ist, so dass detailliertere und differenziertere Ausführungen verlangt werden".
- Die Operatoren und ihr Anforderungsbereich
- AB I: WIEDERGEBEN (einen gedanklichen Zusammenhang in eigenen Worten nachvollziehen) · ZUSAMMENFASSEN · BESCHREIBEN. AB I–II: DARSTELLEN. AB II: ANALYSIEREN (sprachliche Gestaltung und Argumentationsstruktur untersuchen, explizite UND implizite Prämissen erfassen) · ERLÄUTERN · ERÖRTERN (Beurteilungsproblem erkennen, Pro und Kontra abwägen, Schlussfolgerung erarbeiten) · ERSCHLIESSEN · IN BEZIEHUNG SETZEN · VERGLEICHEN. AB III: SICH AUSEINANDERSETZEN MIT / DISKUTIEREN (kritische Stellungnahme auf der Grundlage AUSGEWIESENER KRITERIEN) · BEURTEILEN · BEGRÜNDEN · STELLUNG NEHMEN. GESTALTEN liegt in AB II UND III. ⚠️ Die EPA halten fest: „Die Zuordnung der Operatoren zu den Anforderungsbereichen ist nicht zwingend festgelegt" — der Kontext der Aufgabe entscheidet mit.
- Vier Dinge, die JEDE Aufgabe verlangt
- Wörtlich: „Jede philosophische Fragestellung bzw. jedes Material erfordert zur Bearbeitung die EINORDNUNG IN PHILOSOPHISCHE KONTEXTE, die BERÜCKSICHTIGUNG FACHPHILOSOPHISCHER POSITIONEN, die EINBEZIEHUNG VON ALTERNATIVEN und die BÜNDELUNG von Gesichtspunkten aus VERSCHIEDENEN BEREICHEN DES FACHES." Wer nur eine Position referiert und ihr zustimmt, hat drei dieser vier Anforderungen nicht erfüllt — unabhängig davon, wie gut das Referat ist.
- Die Bewertungsfrage — wörtlich
- Die EPA formulieren die Leitfrage der Korrektur so: „In welcher QUALITÄT und in welchem GRAD VON SELBSTSTÄNDIGKEIT wurden 1. die Problemerfassung, 2. die Problembearbeitung, 3. die Problemverortung geleistet?" Dazu treten sechs allgemeine Kriterien: fachliche Korrektheit · Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und Methoden des Faches · konzeptionelle Klarheit · Kohärenz der Ausführungen · Differenziertheit der Reflexion und des Urteilsvermögens · Qualität der Darstellungsform. Die Problemreflexion „ist als GESAMTLEISTUNG zu bewerten" — nicht als Summe abgehakter Teilaufgaben.
- „Gut" (11 Punkte) — was die EPA verlangen
- Die Reflexion muss „umfassend und differenziert sowie selbstständig" geleistet sein. Konkret: zentrale philosophische Implikationen des Materials werden STRUKTURIERT IM GEDANKLICHEN ZUSAMMENHANG formuliert · grundlegende Kenntnisse über VERSCHIEDENE DENKMODELLE des Problemkontextes werden prägnant dargestellt · eine EIGENE BEGRÜNDETE POSITION wird formuliert und differenziert auf das Material UND ein im Unterricht behandeltes Denkmodell bezogen · und die Gedankenführung zeigt, dass Rekonstruktion, Erörterung und Gesamturteil argumentativ und AUF DIE GEWÄHLTE FRAGE BEZOGEN sind. Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten guten Klausuren scheitern: der Schluss beantwortet eine andere Frage als der Anfang gestellt hat.
- „Ausreichend" (05 Punkte) — die Untergrenze
- Verlangt sind: EINE zentrale philosophische Implikation des Materials richtig erfasst · zentrale Begriffe aus dem Unterricht weitgehend richtig angewandt · MINDESTENS EIN ergiebiger Vergleichsgesichtspunkt zwischen Material und einem Denkmodell aus dem Unterricht · grundlegende Kenntnisse über Denkmodelle des Problemhorizonts richtig dargestellt · und eine eigene, IN ANSÄTZEN begründete Position, die auf Material und Denkmodell bezogen wird. Auch für die schwächste bestandene Leistung ist eine eigene Position also nicht verzichtbar.
- Präsentative Leistungen werden anders gelesen
- Für „gut" ist bei einer präsentativ gestalteten Prüfungsleistung besonders zu berücksichtigen: ein DIFFERENZIERTER ADRESSATENBEZUG ist erkennbar · die Leistung ist IDEENREICH gestaltet · und es zeigt sich, wo die Aufgabe es verlangt, eine angemessene ÄSTHETISCHE VERDICHTUNG. Für „ausreichend" genügt jeweils die einfache Stufe: ein erkennbarer Adressatenbezug, eine angemessene Gestaltung, eine ästhetische Verdichtung IN ANSÄTZEN. Das „präsentative Produkt bezieht sich plausibel und transparent auf die Problemstellung" — Kreativität ohne diesen Bezug zählt nicht.
- Die mündliche Prüfung
- Die Aufgabenstellungen „entsprechen grundsätzlich denen der schriftlichen Prüfung"; bei der Formulierung ist darauf zu achten, dass Anlässe für eine zusammenhängende Darstellung UND ein weiterführendes Prüfungsgespräch vorhanden sind. Bewertet wird nach denselben Kriterien wie schriftlich — plus zwei kommunikative Fähigkeiten: die in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Ergebnisse „angemessen und methodisch klar IN IHREN BEGRÜNDUNGSZUSAMMENHÄNGEN darzustellen", und „sachliche und (denk-)methodische IMPULSE während des Prüfungsgesprächs in den eigenen Reflexionsgang AUFZUNEHMEN UND ZU VERARBEITEN". Der zweite Punkt ist entscheidend: ein Einwand der Kommission ist eine Einladung, nicht ein Angriff. Dauer und Vorbereitungszeit regeln die Länder.
- Das fünfte Prüfungsfach und die besondere Lernleistung
- Für das fünfte Prüfungsfach können die Länder neue Prüfungsformen entwickeln — schriftlich, mündlich oder als BESONDERE LERNLEISTUNG. Diese wird „im Rahmen bzw. im Umfang eines mindestens ZWEI HALBJAHRE umfassenden Kurses erbracht" und kann in Philosophie etwa ein umfassender Wettbewerbsbeitrag, eine Jahres- oder Seminararbeit oder das Ergebnis eines auch fachübergreifenden Projekts sein. Es gelten dieselben Bewertungsmaßstäbe sinngemäß; das Nähere regeln die Länder.