- Aufbau der schriftlichen Prüfungsaufgabe
- Die Prüfungsaufgabe besteht aus mehreren unabhängig voneinander bearbeitbaren Aufgaben. Teilaufgaben einer Aufgabe sollen so unabhängig sein, dass eine Fehlleistung — insbesondere am Anfang — die weitere Bearbeitung nicht stark erschwert; nötigenfalls werden Zwischenergebnisse vorgegeben. Die Aufgliederung darf keinen Lösungsweg zwingend vorzeichnen. (KMK-Bildungsstandards Mathematik 2012, Kap. 3.2.1.1)
- Hilfsmittelfreier Teil — der Drittel-Deckel
- Hilfsmittelfreie Aufgaben sind ausdrücklich zugelassen und bilden die Ausnahme von der Regel, dass Teilaufgaben nicht beziehungslos nebeneinander stehen. Ihr Umfang darf ein Drittel der gesamten Prüfungsaufgabe NICHT überschreiten — das ist die einzige quantitative Vorgabe, die die Bildungsstandards zu diesem Teil machen. (Kap. 3.2.1.1)
- Sachgebiete und ihre Gewichtung
- Die Prüfungsaufgabe bezieht sich auf mindestens zwei der drei Sachgebiete Analysis, Lineare Algebra/Analytische Geometrie und Stochastik. Mindestens ein Drittel der Anforderungen muss sich auf die ANALYSIS beziehen; keines der beiden anderen Sachgebiete darf über mehrere Jahre hinweg ausgeschlossen werden. Mehrere Leitideen und allgemeine mathematische Kompetenzen sollen berücksichtigt sein, mit ausgewogenem Verhältnis von formalen und anwendungsbezogenen Anforderungen. (Kap. 3.2.1.2)
- Bewertung — warum Text mitzählt
- Maßgebend sind sowohl die formale Lösung als auch das zum Ausdruck gebrachte mathematische Verständnis. Erläuternde, kommentierende und begründende Texte sind daher UNVERZICHTBARE Bestandteile der Prüfungsleistung — das gilt ausdrücklich auch für die Dokumentation des Einsatzes elektronischer Werkzeuge. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache, Ungenauigkeiten in Zeichnungen sowie unzureichende oder falsche Bezüge zwischen Zeichnung und Text sind als FACHLICHE Fehler zu werten. (Kap. 3.2.1.3)
- Mündliche Prüfung
- Sie bezieht sich ebenfalls auf mindestens zwei Sachgebiete und muss einen einfachen Einstieg erlauben, sodass grundsätzlich jede Note erreichbar ist. Umfangreiche Rechnungen und zeitaufwändige Konstruktionen sind zu vermeiden; verlangt sind freier Vortrag und Stellungnahme im Gespräch. Besonders geeignet sind Aufgaben, bei denen ein Lösungsweg erläutert wird, ohne die Rechnungen im Einzelnen auszuführen. (Kap. 3.2.2)
- Hilfsmittel und Zeiten — wo sie wirklich geregelt sind
- Die Bildungsstandards sagen zu Hilfsmitteln nur: „Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben." Welcher Rechner (wissenschaftlicher Taschenrechner, GTR oder CAS) zugelassen ist, welche Formelsammlung gilt und wie lange die Klausur dauert, regeln die Länder in ihren Abiturprüfungsordnungen — und diese Regelungen unterscheiden sich real zwischen den Ländern und ändern sich über die Jahre. Prüfen Sie diese Angaben immer an der aktuellen Vorgabe Ihres eigenen Bundeslandes. (Kap. 3.2.1.1)