- Zwei Aufgabenteile, ein festes Verhältnis
- Die EPA Latein (KMK, Beschluss vom 01.02.1980 i. d. F. vom 10.02.2005) legen fest: „Die Prüfungsaufgabe im Fach Latein besteht aus ZWEI TEILEN, einer ÜBERSETZUNGSAUFGABE und einer INTERPRETATIONSAUFGABE." Das Verhältnis ist „in der Regel ZWEI ZU EINS, MINDESTENS ABER EINS ZU EINS. Entsprechend ist der jeweilige Anteil der ARBEITSZEIT zu bemessen." Die absolute Bearbeitungszeit und die Zahl der Vorschläge regeln die Länder — das Verhältnis regeln die EPA.
- 🔴 Die einzige Umfangsregel: 60 Wörter je Zeitstunde
- Wörtlich: „Der Umfang des zu übersetzenden Textes beträgt IN DER REGEL 60 WÖRTER JE ZEITSTUNDE." Das ist die maßgebliche Größe — nicht eine feste Wortzahl je Kursart. Rechnen Sie selbst: Bei 240 Minuten Gesamtzeit und dem Regelverhältnis 2:1 entfallen 160 Minuten auf die Übersetzung, also etwa 160 Wörter. Das Aufgabenbeispiel der EPA selbst arbeitet mit einem Seneca-Text von 136 Wörtern bei 180 Minuten Gesamtzeit. Grundlage sind stets „im Unterricht NICHT BEHANDELTE Originaltexte", deren Schwierigkeitsgrad der Kursart entsprechen muss. Für die Übersetzung steht ein ZWEISPRACHIGES Wörterbuch zur Verfügung.
- Die zwei Klausurtypen
- KLAUSURTYP I: Ein Text wird übersetzt; die Interpretationsaufgabe bezieht sich AUF DIESEN Text, orientiert sich aber auch an weiteren Lernzielen und Lerninhalten des Lehrplans. KLAUSURTYP II: Ein Text wird übersetzt; EIN ANDERER Text MIT BEIGEGEBENER ÜBERSETZUNG ist Grundlage für die Interpretationsaufgabe. Typ II ist der Grund, warum Sie auch mit einem zweisprachig vorgelegten Text arbeiten können müssen — dort wird nicht Ihre Übersetzungsleistung, sondern Ihr Interpretationsvermögen geprüft.
- Die Interpretationsaufgabe prüft, was die Übersetzung nicht prüft
- Wörtlich: Sie „soll BEVORZUGT Lernziele erfassen, die in der Übersetzungsaufgabe NICHT überprüft worden sind." Sie kann aus Einzelfragen bestehen — die aber „NICHT BEZIEHUNGSLOS NEBENEINANDER STEHEN" sollen — oder eine EINZIGE komplexe Aufgabe sein, mit oder ohne Beobachtungsanregungen. Ziel ist der Nachweis eines VERTIEFTEN Textverständnisses. Beigegeben werden können: Vergleichstexte in lateinischer Sprache, zweisprachig oder in deutscher Übersetzung · themenbezogene Vergleichstexte · REZEPTIONSDOKUMENTE aus dem literarischen oder künstlerischen Bereich · WISSENSCHAFTLICHE INTERPRETATIONSANSÄTZE.
- 🔴 Die Fehlergrenzen der Übersetzung — die härteste Regel des Fachs
- AUSREICHEND (05 Notenpunkte) „darf NUR DANN erteilt werden, wenn der vorgelegte Text in seinem GESAMTSINN noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je HUNDERT WÖRTER des lateinischen Textes in der Summe MEHR ALS ZEHN (ganze) Fehler aufweist." GUT (11 Notenpunkte) „kann in der Regel dann erteilt werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter NICHT MEHR ALS FÜNF (ganze) Fehler aufweist." Dazwischen sollen die Anteile „ungefähr LINEAR" zugeordnet werden. Eine Positivkorrektur ist zulässig, „sie muss zu den gleichen Ergebnissen führen".
- Was ein Fehler wiegt
- „Kriterium für die Gewichtung der Verstöße ist der GRAD DER SINNENTSTELLUNG." Nicht die grammatische Kategorie entscheidet, sondern wie weit der deutsche Satz vom lateinischen Sinn abweicht. Ein falsch bestimmter Kasus, der den Sinn trägt, wiegt schwerer als eine unglückliche Wortwahl, die ihn nicht verändert. Deshalb ist die praktische Konsequenz eindeutig: Prüfen Sie am Ende nicht Formen, sondern SÄTZE — ergibt der deutsche Satz denselben Sinn wie der lateinische?
- Vier Leistungen, die in der Übersetzung bewertet werden
- Grundlage ist „in erster Linie das durch die Übersetzung nachgewiesene TEXTVERSTÄNDNIS". Berücksichtigt werden: (1) Kenntnisse in der lateinischen Sprache — Vokabular, Formenlehre, Syntax · (2) Fähigkeit zur SPRACH- UND TEXTREFLEXION: sinngemäße Wiedergabe von Wörtern, Begriffen und Wendungen, Erfassen formaler Strukturen, Textverständnis · (3) Fähigkeit, ein WÖRTERBUCH ZU BENUTZEN und Wortbedeutungen zu ERSCHLIESSEN · (4) MUTTERSPRACHLICHE Kompetenz. Punkt 4 ist keine Nebensache: ein sperriges Deutsch kostet Punkte, auch wenn das Latein richtig verstanden wurde.
- Die Bewertung der Interpretationsaufgabe
- Grundlage ist „das richtige ERFASSEN DER AUFGABENSTELLUNG und deren vollständige, präzise und korrekte Beantwortung". Sechs Kriterien: sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, ggf. Plausibilität · Vorhandensein der wesentlichen Gesichtspunkte · Präzision und Folgerichtigkeit der Darlegungen · Stichhaltigkeit der Begründung · Angemessenheit der Argumentations- und Darstellungsform · SELBSTSTÄNDIGKEIT UND KREATIVITÄT bei der Lösungsfindung. Und ausdrücklich: „Auch hiervon abweichende Antworten bzw. Lösungen sind nach den oben genannten Kriterien zu bewerten" — der Erwartungshorizont ist ein Orientierungsrahmen, kein Raster.
- Die Bestehensgrenzen der Interpretation
- AUSREICHEND (05 Notenpunkte): „annähernd die HÄLFTE (MINDESTENS ZWEI FÜNFTEL)" der erwarteten Gesamtleistung. GUT (11 Notenpunkte): „annähernd DREI VIERTEL (MINDESTENS SIEBEN ZEHNTEL)". ⚠️ Beachten Sie den Unterschied zur Übersetzung: dort zählen FEHLER, hier zählt der ANTEIL DES ERBRACHTEN. Beide Teile werden „GESONDERT bewertet"; die Gesamtnote ergibt sich aus den Teilbewertungen „im Verhältnis der Anteile an der schriftlichen Leistung".
- 🔴 „Übersetzen" ist ein Operator des Anforderungsbereichs III
- Die Operatorenliste der EPA ordnet „Übersetzen" ausdrücklich AB III zu: „Einen Text vollständig, zielsprachenorientiert und unter Berücksichtigung des HISTORISCHEN HINTERGRUNDES sowie der INTENTION DES AUTORS im Deutschen wiedergeben." Übersetzen ist also nach den EPA keine Reproduktionsleistung, sondern die höchste Anforderungsstufe. Ebenfalls AB III: ERÖRTERN und INTERPRETIEREN. AB I: Nennen. AB I–II: Benennen, Zusammenstellen, Ordnen, Beschreiben, Darstellen, Einordnen, Zusammenfassen. AB II: Belegen, Erklären, Gliedern, Herausarbeiten, Charakterisieren, Paraphrasieren, metrisch Analysieren. AB II–III: Gestalten, Definieren, Erläutern, Begründen, Deuten, Nachweisen, Stellung nehmen, Untersuchen/Analysieren, Vergleichen.
- Anforderungsbereiche und die harte Untergrenze
- „Eine Prüfungsaufgabe muss sich auf ALLE DREI Anforderungsbereiche erstrecken." Das Niveau ist angemessen, wenn das Schwergewicht der Prüfungsleistungen BEIDER Aufgabenteile INSGESAMT in AB II liegt und daneben AB I und III berücksichtigt werden — die EPA Latein nennen dafür KEINE Prozentzahlen. Und: „Unabhängig von der Kursart gilt, dass die Anforderungen nicht ausschließlich im Bereich der WIEDERGABE VON KENNTNISSEN liegen dürfen, wenn eine ausreichende Leistung erreicht werden soll."
- Zehn methodische Kompetenzen
- Die Aufgabenstellungen können sich auf diese beziehen: ERSCHLIESSEN · STRUKTURIEREN · INHALTLICH ZUSAMMENFASSEN · ÜBERSETZEN · INTERPRETIEREN · IN EINEN ZUSAMMENHANG EINORDNEN · VERGLEICHEN · BEWERTEN · ERÖRTERN · STELLUNG NEHMEN. Dazu kommen drei „für die Studierfähigkeit unerlässliche" Fähigkeiten, die die Aufgaben prüfen sollen: das Beobachten sprachlicher Sachverhalte · Analyse und Synthese · Transfer, Diskurs und kritische Stellungnahme.
- Die mündliche Prüfung
- Sie erstreckt sich auf Autoren bzw. Themen der Qualifikationsphase und „darf sich NICHT auf die Inhalte NUR EINES Kurshalbjahres beschränken". Erster Teil: die in der Vorbereitung gewonnenen Erkenntnisse „zusammenhängend und FREI" vortragen. Zweiter Teil: ein Prüfungsgespräch, das entweder Gegenstände des ersten Teils aufgreift ODER NEUE EINFÜHRT — dort zeigen Sie, „wie Sie auf Fragen und EINWÄNDE sachgerecht eingehen und einen EIGENEN STANDPUNKT entwickeln und vertreten". Ausgangspunkt ist ein im Unterricht NOCH NICHT behandelter lateinischer Originaltext, der durch Wortangaben und Sacherklärungen entlastet werden kann; ein zweisprachiges Wörterbuch kann zugelassen werden. In der mündlichen Prüfung „dürfen NICHT DIESELBEN TEXTE wie in der schriftlichen Prüfung vorgelegt werden".
- Wenn Latein NUR mündliches Prüfungsfach ist
- Dann gilt eine zusätzliche Regel: „Ist Latein NUR MÜNDLICHES Prüfungsfach, muss das Textverständnis durch eine ÜBERSETZUNG nachgewiesen werden." Sie kommen also auch in der mündlichen Prüfung nicht um das Übersetzen herum. „Wesentliches Ziel der Prüfung ist der Nachweis eines GESICHERTEN TEXTVERSTÄNDNISSES" — das ist der Satz, an dem sich die ganze Vorbereitung ausrichten sollte. Für die fünfte Prüfungskomponente gelten besondere, von den Ländern geregelte Bestimmungen.