- Aufbau der Prüfungsaufgabe: zwei oder drei Aufgaben
- Die EPA Informatik legen fest, dass eine Prüfungsaufgabe für die schriftliche Abiturprüfung aus ZWEI ODER DREI Aufgaben besteht. Sie darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken. Eine feste Aufteilung in Aufgabengruppen mit Prozentanteilen geben die EPA NICHT vor — Bearbeitungszeit, zugelassene Hilfsmittel und die konkrete Aufgabenzusammenstellung regeln die Länder.
- Pflichtbereich: Grundlegende Modellierungstechniken
- Die Prüfungsaufgabe muss sich auf verschiedene der drei verbindlichen Lern- und Prüfungsbereiche beziehen und IN JEDEM FALL auf den Bereich „Grundlegende Modellierungstechniken". Die drei Bereiche sind: Grundlegende Modellierungstechniken — Interaktion mit und von Informatiksystemen — Möglichkeiten und Grenzen informatischer Verfahren. Werden andere als diese Bereiche berücksichtigt, dürfen sich die Anforderungen höchstens zu EINEM DRITTEL auf sie beziehen.
- Modellierungstechniken: mindestens zwei (GK) bzw. drei (LK)
- Aus dem Kanon der Modellierungstechniken — objektorientiert, Datenmodellierung, zustandsorientiert, Modellierung von Abläufen mit Algorithmen, funktional, regelbasiert — verlangen die EPA Kenntnisse in mindestens ZWEI im Grundkursfach und mindestens DREI im Leistungskursfach. Welche das sind, entscheidet der Lehrplan des Landes.
- Gewichtung der Anforderungsbereiche
- Die Prüfungsaufgabe muss sich auf alle drei Anforderungsbereiche erstrecken. Ein angemessenes Niveau ist erreicht, wenn das SCHWERGEWICHT im Anforderungsbereich II liegt und daneben AB I und AB III berücksichtigt werden — und zwar AB I in HÖHEREM Maße als AB III. Prozentwerte nennen die EPA bewusst nicht; die Zuordnung der erwarteten Lösungsschritte erfolgt nach pädagogischem Ermessen.
- Aufgabenarten
- Die EPA nennen als mögliche Aufgaben- oder Teilaufgabenarten: Modellierung einer konkreten Problemstellung — Implementierung einer bereits modellierten Problemstellung — Darstellung, Erläuterung und sachgerechte Anwendung informatischer Begriffe und Verfahren — Untersuchung und Beschreibung vorgegebener informatischer Konstrukte — Visualisierung von Sachverhalten — Interpretation, Vergleich und Bewertung von Daten, Ergebnissen, Lösungswegen oder Verfahren — Übertragung von Ergebnissen auf einen anderen Sachverhalt.
- Teilaufgaben: unabhängig, aber nicht beziehungslos
- Teilaufgaben sollen nicht beziehungslos nebeneinanderstehen, aber so unabhängig voneinander sein, dass eine Fehlleistung — insbesondere am Anfang — die weitere Bearbeitung nicht unmöglich macht; falls nötig, können Zwischenergebnisse in der Aufgabenstellung angegeben sein. Die Aufgliederung darf nicht so detailliert sein, dass ein Lösungsweg zwingend vorgezeichnet wird. Für Sie heißt das: Eine nicht gelöste Teilaufgabe ist kein Grund aufzugeben — arbeiten Sie mit dem angegebenen Zwischenergebnis weiter.
- Unterschied Grundkurs — Leistungskurs
- Die EPA benennen die Unterscheidungsmerkmale ausdrücklich: Grad der Vorstrukturierung bei der Problembearbeitung, Offenheit der Aufgabenstellung, Anforderungen an Selbstständigkeit, Umfang und Art der bereitgestellten Hilfsmittel und Informationen, Grad der Abstraktion, Grad der Formalisierung, Grad der Komplexität, Vielfältigkeit der Methoden und Vielfalt der Lösungsstrategien. Die Anforderungen sollen sich nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ unterscheiden.