- Drei Aufgabenarten — die Unterscheidung von Quelle und Darstellung
- Die EPA Geschichte (KMK 1989 i. d. F. vom 10.02.2005) leiten die Aufgabenarten aus der „fundamentalen erkenntnistheoretischen Differenz zwischen QUELLEN und DARSTELLUNGEN" ab. (1) INTERPRETIEREN VON QUELLEN — Quellen sind „die Grundlagen unseres Wissens von der Vergangenheit, nicht das Wissen selbst". (2) ERÖRTERN VON ERKLÄRUNGEN historischer Sachverhalte AUS DARSTELLUNGEN — Darstellungen sind gegenwärtiges Wissen in narrativer Form, das ständiger Prüfung unterliegt. (3) DARSTELLEN historischer Sachverhalte in Form einer HISTORISCHEN ARGUMENTATION — hier stellen Sie selbst eine Narration her. Bearbeitungszeiten und Hilfsmittel regeln die Länder.
- Eine Aufgabe OHNE Material ist gleichwertig
- Wörtlich: „Prüfungsaufgaben orientieren sich in der Mehrzahl an der Untersuchung von Materialien. Daneben sind auch AUFGABENSTELLUNGEN OHNE MATERIAL eine GLEICHWERTIGE Möglichkeit." Für die dritte Aufgabenart — das Darstellen — halten die EPA ausdrücklich fest, dass sie „in der Regel KEINE Materialgrundlage" erfordert; sie kann durch kurze Auszüge unterstützt werden. Rechnen Sie also damit, ohne Textvorlage schreiben zu müssen.
- Vier unverzichtbare Bestandteile JEDER Prüfungsklausur
- Unabhängig von Aufgabenart und Material nennen die EPA vier Bestandteile: das KONZIPIEREN der Arbeit unter gegebenen oder selbst gefundenen Aspekten · das NACHWEISEN von Zusammenhängen und das Erklären kausaler Verknüpfungen, struktureller Bedingungen und zeitlicher Ursachen · das ERLÄUTERN historischer Sachverhalte mit Blick auf ihren Problemgehalt bzw. ihre Kontroversität · das BEGRÜNDEN eines Sach- bzw. Werturteils. Fehlt eines davon, fehlt eine geforderte Teilleistung.
- Die Schritte der Quelleninterpretation
- Die EPA nennen sie ausdrücklich: (1) Analyse der inhaltlichen UND formalen Merkmale · (2) Erläuterung der Analyseergebnisse im historischen KONTEXT · (3) Beurteilen des ERKENNTNISWERTES der Quelle durch Erklären und Beurteilen der Argumente, Perspektiven und Aussageabsichten. Analysiert wird stets im situativen Kontext — Standortgebundenheit des Urhebers, Quellengattung, Adressat, Intention.
- 🔴 Der wichtigste Satz für die Bewertung
- Wörtlich: Die Prüflinge „zeigen, dass Quellen nicht ‚die historische Wahrheit‘ verkörpern, sondern SUBJEKTIV BEDINGTE AUSSAGEN sind, die erst durch Interpretation zu historischen Erkenntnissen führen. Dies an den gegebenen Materialien herauszuarbeiten und in die eigene Interpretation einzubeziehen, ist EINES DER WICHTIGSTEN BEURTEILUNGSKRITERIEN für die Prüfungsleistung." Und die Gegenregel: „Lediglich zur Illustration bereits vorhandener Erkenntnisse darf das Quellenmaterial NICHT dienen."
- Dokument und Monument
- Die EPA unterscheiden Quellen nach der Art ihrer Überlieferung: das DOKUMENT ist unabsichtlich erhalten, das MONUMENT wurde absichtlich überliefert, „um der Nachwelt Botschaften aus der eigenen Zeit vorsätzlich zu übermitteln". Die Zuordnung kann im Einzelfall schwierig sein, hat aber „immer einen HEURISTISCHEN WERT" — sie sagt Ihnen, mit welcher Absicht die Quelle entstanden ist, und damit, wie kritisch sie zu lesen ist.
- Aufgabenformen innerhalb der Arten
- INTERPRETIEREN: Interpretation einer Einzelquelle · vergleichende Interpretation zeitgleicher Quellen oder von Quellen aus unterschiedlichen Zeiten (dann lässt sich untersuchen, wie sich Aussagen über denselben Sachverhalt mit der Zeit wandeln). ERÖRTERN: Erörterung EINER Deutung aus einer Darstellung · Erörterung VERSCHIEDENER Deutungen aus unterschiedlichen Darstellungen. DARSTELLEN: Entwicklung einer Darstellung zu einem historischen Problem oder zu einer historischen These.
- Zulässige Materialien
- QUELLEN: schriftliche Quellen (Texte, historische Karten, Statistiken) · bildliche Quellen (Karikaturen, Plakate) · Abbildungen gegenständlicher Quellen (Bauwerke, Denkmäler) · Tondokumente. DARSTELLUNGEN: fachliche Abhandlungen · populärwissenschaftliche Literatur · Lehrbuchtexte · publizistische Texte und Reden · andere mediale Vermittlungen wie Geschichte in Film und Dokumentation. Prüfen Sie bei jedem Material zuerst, ob es Quelle oder Darstellung ist — davon hängt die ganze Bearbeitung ab.
- Selbstständigkeit der Aufgabe
- Die Aufgaben müssen so konzipiert sein, dass ihre Lösung ÜBERWIEGEND SELBSTSTÄNDIGE Leistungen erfordert. Eine Aufgabenstellung, die einer bereits bearbeiteten so nahe steht oder deren Gegenstand im Unterricht so vorbereitet ist, dass sich die Anforderungen im Wesentlichen auf die Wiedergabe von bereits Erarbeitetem beschränken, erfüllt diese Bedingung ausdrücklich NICHT.