- EINE Aufgabenart: die materialgebundene Problemerörterung mit Raumbezug
- Die EPA Geographie (KMK 1989 i. d. F. vom 10.02.2005) kennen genau EINE Aufgabenart: „Die Aufgabenart ist die materialgebundene Problemerörterung mit Raumbezug." Sie verlangt das Erfassen einer Problemsituation, die Analyse des komplexen Sachverhalts, die kritische Reflexion und die Stellungnahme bzw. die Entwicklung von Lösungsansätzen. Die Materialien sind zusammen mit dem Unterrichtswissen die Grundlage, um Einzelinformationen zu einer PROBLEMBEZOGENEN GESAMTDARSTELLUNG zu vernetzen — es genügt also nicht, Material für Material abzuarbeiten. Bearbeitungszeiten und die Frage, welche Hilfsmittel zugelassen sind, regeln die Länder.
- Im Mittelpunkt stehen Mensch-Raum-Beziehungen — physisch UND anthropogeographisch
- Die schriftliche Prüfung stellt Mensch-Raum-Beziehungen in den Mittelpunkt, „unter Beachtung sowohl physisch-geographischer als auch anthropogeographischer Aspekte". Die Prüfungsaufgabe darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken. Eine Vorgabe wie „mindestens ein Raumbeispiel aus dem Globalen Süden" machen die EPA NICHT — solche Festlegungen stehen in den Vorgaben der Länder.
- Das Material darf NICHT aus dem Unterricht stammen
- Eine Regel mit unmittelbarer Konsequenz für die Vorbereitung: „Das Material darf nicht Gegenstand des vorangegangenen Unterrichts gewesen sein, muss aber in seiner Art dem Prüfling vertraut sein." Geübt wird also nicht das einzelne Material, sondern die MATERIALART — Klimadiagramm, thematische Karte, Bevölkerungspyramide, Statistik. Arbeitsmittel sind der Atlas und das vorgelegte Material.
- Wie die Materialien zusammengestellt sind
- Die Anzahl der Materialien wird ausdrücklich BEGRENZT, „um die Differenzierung und Tiefe der Bearbeitung und damit den Grad der Selbstständigkeit zu erhöhen"; unterschiedliche Materialarten sind miteinander zu KOMBINIEREN, die Datenbasis soll in sich stimmig und so zeitnah wie möglich sein, und die Quellen sind präzise anzugeben. Besonders wichtig für Ihre Arbeitsweise: „Eine ausdrückliche Zuordnung der einzelnen Materialien zu den Teilaufgaben sollte NICHT erfolgen" — welches Material zu welcher Teilaufgabe gehört, entscheiden Sie selbst, und diese Zuordnung ist Teil der Leistung.
- Gewichtung der Anforderungsbereiche
- Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf alle drei Anforderungsbereiche erstrecken; das SCHWERGEWICHT liegt im Anforderungsbereich II, daneben werden AB I und AB III berücksichtigt. Prozentwerte nennen die EPA Geographie NICHT. Ausdrücklich festgehalten ist dagegen: „Unabhängig von der Kursart gilt, dass die Anforderungen nicht ausschließlich im Bereich der Wiedergabe von Kenntnissen liegen dürfen, wenn eine AUSREICHENDE Leistung erreicht werden soll." Reines Reproduzieren genügt also nicht einmal für 05 Punkte.
- Aufbau der Aufgabe
- Die Prüfungsaufgabe soll eine THEMATISCHE EINHEIT bilden und in der Regel aus mehreren in sich schlüssigen Bereichen bestehen. Die Gliederung eröffnet verschiedene Aspekte, fordert Vernetzungen konkret ein und spricht über die Operatoren gezielt unterschiedliche Anforderungsbereiche an. Sie soll aber NICHT so detailliert sein, dass die Selbstständigkeit in der Strukturierung eingeschränkt wird.
- Die Operatoren des Anforderungsbereichs III
- Die EPA benennen sie namentlich: BEURTEILEN, BEWERTEN, STELLUNG NEHMEN, ENTWICKELN, ÜBERPRÜFEN, DISKUTIEREN, ERÖRTERN, REFLEKTIEREN, PRÄSENTIEREN. Zu den dort erwarteten Leistungen zählen unter anderem das Erörtern nachhaltiger Lösungsansätze, das Reflektieren von Zukunftsszenarien, das selbstständige Entwickeln einer Arbeitsstrategie — und ausdrücklich auch das BEURTEILEN DES AUSSAGEWERTES DER VERWENDETEN MATERIALIEN. Ein Satz zur Aussagekraft und zu den Grenzen einer Karte oder Statistik gehört also in die Antwort.
- Mündliche Prüfung
- Die mündliche Prüfung besteht aus ZWEI Teilen — Vortrag und themengebundenes Gespräch — und zielt auf alle drei Anforderungsbereiche. Vorgelegt wird eine SCHRIFTLICH VERFASSTE Aufgabe, und die Aufgabenart ist dieselbe: die materialgebundene Problemerörterung mit Raumbezug; Arbeitsmittel sind wieder Atlas und Material. Zusätzlich bewertet werden Art und Strukturierung des Vortrags, die Fähigkeit zur verbalen und nonverbalen Kommunikation, das Eingehen auf Gesprächsimpulse und die situationsbezogene Argumentations- und Urteilsfähigkeit. Minutenangaben machen die EPA nicht.