- Aufbau: verpflichtender Teil Schreiben + ein weiterer Teil
- Die KMK-Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (2012) legen fest: Die schriftliche Abiturprüfung gliedert sich in den VERPFLICHTENDEN Prüfungsteil SCHREIBEN — Sie erstellen einen längeren Text in der Zielsprache, der auch aus aufeinander bezogenen Textteilen bestehen kann — und einen weiteren, ebenfalls verpflichtenden Teil, der GRUNDSÄTZLICH AUS ZWEI AUFGABEN zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen besteht. Diese beiden sind auszuwählen aus: Hör- bzw. Hörsehverstehen · Sprechen · Leseverstehen · schriftliche oder mündliche Sprachmittlung. Einer davon kann mündlich überprüft werden. Bearbeitungszeiten nennen die Standards NICHT — die regeln die Länder.
- Die Auffangregel für Sprechen und Hörverstehen
- Ein Satz mit Folgen für Ihre ganze Qualifikationsphase: „Sind weder Sprechen noch Hörverstehen bzw. Hörsehverstehen Teil der Abiturprüfung, so erfolgt die Überprüfung von MINDESTENS EINEM dieser beiden Kompetenzbereiche MIT DEM GEWICHT EINER KLAUSUR in der Qualifikationsphase." Diese Leistung zählt also unabhängig davon, ob sie im Abitur selbst vorkommt.
- 🔴 Die Wortzahl gilt der TEXTVORLAGE, nicht Ihrem Text
- Der am häufigsten falsch zitierte Satz der Standards: „Bei der Textvorlage für den verpflichtenden Prüfungsteil richtet sich die Wortzahl nach Art und Schwierigkeit des Textes. Sie sollte auf erhöhtem Anforderungsniveau ca. 1000 Wörter und auf grundlegendem Niveau ca. 800 Wörter nicht überschreiten." Das ist die Länge des VORGELEGTEN TEXTES. Für die Länge IHRES Textes machen die Standards keine Vorgabe — wer 800 Wörter für die eigene Zielmarke hält, verwechselt Vorlage und Produktion. Werden mehrere Texte vorgelegt, gilt die Zahl für alle zusammen.
- Wörterbücher
- Wörtlich: „Den Prüflingen stehen EINSPRACHIGE Wörterbücher zur Verfügung. Zusätzlich KÖNNEN für den schulischen Gebrauch geeignete ZWEISPRACHIGE Wörterbücher zugelassen werden." Elektronische Wörterbücher dürfen die gedruckten ersetzen, wenn sie in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und für jeden Prüfling eines zur Verfügung steht. Ob zweisprachige Wörterbücher bei Ihnen zugelassen sind, steht in der Vorgabe Ihres Landes — die Standards erlauben es, schreiben es aber nicht vor.
- Welche Textvorlagen zulässig sind
- Im Sinne des erweiterten Textbegriffs: fiktionale und nicht-fiktionale schriftliche Texte · audiovisuelle Vorlagen und Hörtexte · Bilder und Fotografien · Grafiken, Statistiken, Diagramme · Hypertexte. Die Vorlagen müssen AUTHENTISCH und Ihnen UNBEKANNT sein. Wichtige Einschränkung: Hör- und Hörsehvorlagen, Bilder, Fotografien, Grafiken und Statistiken dürfen NUR IN VERBINDUNG mit anderen, schriftlichen Vorlagen Teil der Prüfung sein — eine reine Bildaufgabe gibt es nicht.
- Gewichtung der Anforderungsbereiche
- Die Prüfungsaufgabe muss Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen erfordern und eine Beurteilung ermöglichen, die das gesamte Notenspektrum umfasst; sie muss aus dem Unterricht der Qualifikationsphase erwachsen sein und darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr beschränken. Die Gesamtheit der Bildungsstandards muss die Prüfungsaufgabe NICHT erfassen. Prozentanteile für die Anforderungsbereiche nennen die Standards NICHT — die verbreiteten „60 % Sprache / 40 % Inhalt" stehen dort nicht.
- Niveau: B2, rezeptiv C1 möglich
- Die Standards nennen für die fortgeführte Fremdsprache das Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens; in den REZEPTIVEN Bereichen — Leseverstehen sowie Hör- und Hörsehverstehen — kann das Niveau C1 erreicht werden. Die verbreitete Gleichsetzung „gA = B2, eA = C1" steht so nicht in den Standards.
- Kürzungen und Quellenangaben
- Werden Texte in Ausnahmefällen gekürzt, darf der besondere Charakter des Textes — Diktion, Ton, Struktur, Textart, inhaltliche Position, Tendenz — nicht beeinträchtigt werden, und Streichungen sind zu KENNZEICHNEN. Internetquellen werden mit URL und letztem Zugriffsdatum angegeben. Achten Sie in der Klausur auf gekennzeichnete Auslassungen: Sie sagen Ihnen, dass an dieser Stelle etwas fehlt, das Sie nicht rekonstruieren müssen.
- Mündliche Prüfung
- Die Standards halten fest, dass die mündliche Prüfungsaufgabe sich auf die Kompetenzbereiche der Standards bezieht und die Anforderungsbereiche abdecken muss. Konkrete Minutenangaben, ein „Themenpool von vier bis sechs Bereichen" oder feste Anteile für Monolog und Gespräch macht die KMK NICHT — das regeln die Prüfungsordnungen der Länder.