- Sechs Aufgabenarten in zwei Gruppen
- Die KMK-Bildungsstandards Deutsch (2012) nennen SECHS Aufgabenarten als Grundmuster, gegliedert in zwei Gruppen. TEXTBEZOGENES SCHREIBEN: (1) Interpretation literarischer Texte · (2) Analyse pragmatischer Texte · (3) Erörterung literarischer Texte · (4) Erörterung pragmatischer Texte. MATERIALGESTÜTZTES SCHREIBEN: (5) materialgestütztes Verfassen INFORMIERENDER Texte · (6) materialgestütztes Verfassen ARGUMENTIERENDER Texte. Die Muster sind KOMBINIERBAR; bei Mischformen muss für Sie erkennbar sein, welche Schreibform den SCHWERPUNKT bildet. Bearbeitungszeiten und Hilfsmittel regeln die Länder.
- Gestaltendes Schreiben ist KEINE eigene Aufgabenart mehr
- Wörtlich: „Gestaltendes Schreiben im Sinne fiktionalen Schreibens sollte in erster Linie der Unterrichtsarbeit vorbehalten bleiben und ENTFÄLLT ALS AUSSCHLIESSLICHE AUFGABENSTELLUNG in der schriftlichen Abiturprüfung." Weiterführende gestaltende Arbeitsaufträge können sich aber an eine andere Aufgabe ANSCHLIESSEN — dann muss die Textproduktion auf einem ÜBERPRÜFBAREN TEXTVERSTÄNDNIS beruhen, den literarhistorischen Kontext einbeziehen und darf die Vorlage nicht als bloßen Auslöser subjektiven Schreibens benutzen.
- Was die vier textbezogenen Arten jeweils verlangen
- INTERPRETATION literarischer Texte: ein eigenständiges Textverständnis entfalten und textnah begründen — „eine bloße Paraphrasierung des Textes oder ein distanzloser Umgang mit dem Text entsprechen NICHT den Anforderungen". ANALYSE pragmatischer Texte: Inhalt, Struktur und sprachliche Mittel UNTER ANGABE KONKRETER TEXTSTELLEN so beschreiben, dass Textentfaltung, Argumentationsstrategie und Intention sichtbar werden. ERÖRTERUNG literarischer Texte: argumentative Auseinandersetzung mit dem Text und seinen Fremdheitserfahrungen, mit Bezug auf Wertvorstellungen und Weltkonzepte. ERÖRTERUNG pragmatischer Texte: ausdrücklich NICHT die umfassende Analyse, sondern die Auseinandersetzung mit dem Problemgehalt — Voraussetzung ist, dass die Vorlage etwas STRITTIGES behandelt und Sie das erkennen.
- Was die beiden materialgestützten Arten verlangen
- INFORMIERENDES Verfassen: Leser so über einen Sachverhalt informieren, dass sie eine Vorstellung seiner wesentlichen Aspekte entwickeln — unter Nutzung der vorgelegten Materialien (auch Tabellen, Grafiken, Diagramme) UND eigener Wissensbestände, adressatenbezogen und kohärent. ARGUMENTIERENDES Verfassen: zu strittigen Fragen differenzierte Argumentationen entwickeln und strukturiert entfalten, sodass Kontroverse, Argumentation und die eigene Position für den Adressaten nachvollziehbar werden. Beide Arten verlangen ausdrücklich KEINE vollständige Textanalyse — das Material wird für ein eigenes Schreibziel genutzt.
- Umfang der Textvorlagen
- Für das TEXTBEZOGENE Schreiben sollten die zugrunde liegenden Texte CA. 1500 WÖRTER nicht überschreiten; bei Filmen, Hörtexten oder anderen audiovisuellen Formen sollte die Vorführdauer ZEHN MINUTEN nicht überschreiten. In der MÜNDLICHEN Prüfung soll die Textvorlage in der Regel NICHT MEHR ALS 300 WÖRTER umfassen, audiovisuelle Formen nicht mehr als DREI MINUTEN. Achtung: Das sind Angaben zur VORLAGE, nicht zu Ihrem eigenen Text.
- Der „Außentext" bei bekannten Werken
- Grundlage der Interpretation sind in der Regel Texte, die NICHT bereits im Unterricht behandelt wurden. Stammt der Auszug dagegen aus einem im Unterricht erarbeiteten Werk, ist in der Regel ein geeigneter AUSSENTEXT als Ausgangspunkt zu wählen — eine Rezension, ein Sekundärtext, ein Kommentar oder ein weiteres Werk. Rechnen Sie also bei Ihrer Pflichtlektüre mit einem zweiten, unbekannten Text daneben.
- Wie die Aufgabe formuliert ist
- Die Aufgabenstellung soll aus WENIGEN Arbeitsanweisungen bestehen, „um Kleinschrittigkeit zu vermeiden", und stets auf ein DARSTELLUNGSGANZES zielen. Mehrteilige Aufgaben können mit Operatoren wie informieren, analysieren, interpretieren, erklären, erörtern strukturiert werden. Auf beiden Niveaus gilt: Die konzeptionelle und redaktionelle SELBSTSTÄNDIGKEIT darf nicht eingeschränkt werden, und es müssen Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangt sein.
- Textvorlagen: Authentizität, Kürzungen, Quellen
- Authentizität und GESCHLOSSENHEIT der Vorlagen müssen gesichert sein; Kürzungen müssen IN JEDEM FALL kenntlich gemacht werden; die Quellen sind genau zu benennen (wissenschaftliche Zitierweise samt Verlag). Werke der Weltliteratur in deutscher Übersetzung dürfen herangezogen werden, wenn Traditionslinien oder übernationale Zusammenhänge im Vergleich mit deutschsprachiger Literatur herausgearbeitet werden sollen. Sacherklärungen dürfen beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis nötig sind.
- Bewertungskriterien
- Die Note entsteht aus der GESAMTWÜRDIGUNG. Sprachliche Ausdrucksfähigkeit, stilistische Gestaltung, Klarheit des Aufbaus und sprachliche Richtigkeit bilden neben Inhalt und Argumentation eine WESENTLICHE Grundlage. Besonderes Gewicht haben: Erfüllung standardsprachlicher Normen · sachliche Richtigkeit · Schlüssigkeit der Aussagen · Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre Bedeutsamkeit · Differenziertheit des Verstehens und Darstellens · Herstellen geeigneter Zusammenhänge · Eigenständigkeit der Auseinandersetzung · argumentative Begründung eigener Urteile · Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache · Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und -methoden. Prozentanteile für „Inhalt" und „Sprache" nennen die Standards NICHT.
- Mündliche Prüfung
- Sie besteht aus ZWEI Komponenten: einem vorbereiteten VORTRAG an einem begrenzten Gegenstandsbereich und einem PRÜFUNGSGESPRÄCH über größere fachliche Zusammenhänge. Im ersten Teil können ein bis zwei komplexe, zumindest teilweise textgestützte Aufgabenstellungen schriftlich vorgelegt werden; die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel ZWANZIG BIS DREISSIG MINUTEN. Der Vortrag wird — gestützt durch Aufzeichnungen — FREI gehalten. Für den zweiten Teil gilt ausdrücklich: Der Gesprächscharakter „verbietet das zusammenhanglose Abfragen von Kenntnissen bzw. den kurzschrittigen Dialog".