- Struktur der schriftlichen Prüfungsaufgabe: DREI gleichgewichtige Aufgaben
- Die KMK-Bildungsstandards Biologie (2020) legen fest: „Die Prüfungsaufgabe für die schriftliche Prüfung hat DREI Aufgaben, die jeweils die GLEICHE Anzahl von Bewertungseinheiten aufweisen müssen." Bearbeitungszeiten und zugelassene Hilfsmittel stehen NICHT in den Standards — die Hilfsmittelliste ist verbindlich beim IQB veröffentlicht, die Zeiten regeln die Länder.
- Inhaltliche Streuung: mindestens ZWEI Inhaltsbereiche
- Die Prüfungsaufgabe bezieht sich auf mindestens ZWEI der vier Inhaltsbereiche: „Leben und Energie" · „Informationsverarbeitung in Lebewesen" · „Lebewesen in ihrer Umwelt" · „Vielfalt des Lebens". Sie darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr beschränken, und die Kompetenzen aus vorangegangenen Schuljahren werden vorausgesetzt. Die Gesamtheit der Bildungsstandards muss die Prüfungsaufgabe NICHT erfassen.
- Zwei Aufgabenarten: materialgebunden und fachpraktisch
- Die Standards nennen genau zwei Aufgabenarten, die sich überschneiden dürfen. Die MATERIALGEBUNDENE Aufgabe verlangt Erläuterung, Auswertung, Kommentierung, Interpretation und Bewertung fachspezifischer Materialien (Texte, Abbildungen, Tabellen, Messreihen, Filme, Versuchsergebnisse, Diagramme). Die FACHPRAKTISCHE Aufgabe schließt zusätzlich die Gewinnung von Beobachtungen und Daten sowie gegebenenfalls die Planung der Datengewinnung ein — bei ihr wird für den Fall des Misslingens vorab eine Datensicherung vorgenommen, die Ihnen dann vorgelegt wird.
- Gewichtung der Anforderungsbereiche
- Der SCHWERPUNKT der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II; AB I und AB III sind in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen, wobei AB I STÄRKER als AB III gewichtet werden sollte. AB I = Wiedergeben im gelernten Zusammenhang, AB II = selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen, AB III = Verarbeiten komplexer Sachverhalte hin zu selbstständigen Lösungen. Prozentwerte nennen die Standards NICHT.
- Teilaufgaben: unabhängig, aber nicht beziehungslos
- Teilaufgaben stehen nicht beziehungslos nebeneinander, sollen aber so unabhängig voneinander sein, dass eine Fehlleistung in einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung NICHT ausschließt; falls erforderlich, stehen Zwischenergebnisse in der Aufgabenstellung. Die Aufgliederung soll keinen Lösungsweg zwingend vorzeichnen. Praktisch heißt das: Eine nicht gelöste Teilaufgabe ist kein Grund, die Aufgabe abzubrechen — rechnen Sie mit dem angegebenen Zwischenergebnis weiter.
- Erwartungshorizont und Bewertungseinheiten
- Jeder Prüfungsaufgabe liegt ein Erwartungshorizont bei, der die erwarteten Leistungen und die auf die Anforderungsbereiche bezogenen Bewertungskriterien beschreibt. Er weist die pro Teilaufgabe erreichbaren BEWERTUNGSEINHEITEN aus, die auch in der Prüfungsaufgabe angegeben werden — die Punkteverteilung ist Ihnen also bekannt und sagt Ihnen, wie viel Zeit eine Teilaufgabe verdient. Bewertet wird über Randkorrekturen und einen Bewertungsbogen oder ein abschließendes Gutachten.
- Sprachliche Richtigkeit und äußere Form
- Schwerwiegende UND gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form führen zu einem Abzug von bis zu ZWEI Notenpunkten in einfacher Wertung. Ein Abzug für sprachliche Verstöße unterbleibt, wenn diese bereits Gegenstand der fachspezifischen Bewertungsvorgaben sind — Fehler in der biologischen Fachsprache werden also fachlich gewertet, nicht zusätzlich sprachlich.
- Mündliche Prüfung
- Der erste Teil umfasst NICHT MEHR ALS DIE HÄLFTE der gesamten Prüfungszeit: nach einer Vorbereitungszeit präsentieren Sie die Lösung einer Aufgabe in einem zusammenhängenden Vortrag. Im zweiten Teil werden größere fachliche und gegebenenfalls fachübergreifende Zusammenhänge in einem Prüfungsgespräch erörtert. Ein Erwartungshorizont wird schriftlich vorgehalten, der Verlauf protokolliert. Konkrete Minutenangaben macht die KMK nicht — sie stehen in der Prüfungsordnung Ihres Landes.